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Wer
ist verpflichtet, für die anschlusspflichtigen Grundstücke die
erforderlichen An-/Ab- und Ummeldungen von Restmüll- und
Wertstoffbehältnisse zu erledigen und sonstige für die abfall-
und gebührenrechtliche Abwicklung erforderlichen Angaben
gegenüber den Kreiswerken zu machen?
Der/Die
Grundstückseigentümer! -
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein
Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Er ist dafür verantwortlich, dass die gemäß der
Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebenen Behältnisse vorgehalten
werden und für die Benutzer zugänglich sind. Dies bedeutet, dass für die Anmeldung ausschließlich der Grundstückseigentümer
verantwortlich ist. Über eine entsprechende schriftliche Ermächtigung
kann aber auch eine andere Person (z.B. ein Verwalter oder ein
Mieter) die Anmeldung vornehmen. Gebührenschuldner gegenüber
den Kreiswerken Cham ist in jedem Fall der
Grundstückseigentümer, der auch die entsprechenden
Gebührenbescheide erhält. Tipp: Bitte überprüfen Sie
Ihren Bescheid über Abfall- und Wertstoffentsorgungsgebühren.
Wichtig:
a) Auch Grundstücke die nicht ständig aber in wiederkehrenden
Zeitabständen genutzt werden, müssen angemeldet
werden
(z.B. Wochenend- und Ferienhäuser)
b) Wird auf einem Grundstück ein bisher leerstehendes Haus
(meistens das frühere ältere Wohnhaus)
wieder bewohnt,
muss auch dieses angemeldet werden, selbst
wenn für
das Grundstück bereits ein Anschluss besteht
(z.B. für das
neu gebaute Haus). Ein Antrag auf Nachbarschaftstonne
ist
in diesem Fall aber möglich.
c) Wenn Sie eine Mietswohnung beziehen, sind ihre Gefäße im
Normalfall vorhanden und angemeldet. Ist dies
nicht der Fall,
wenden Sie sich bitte an den zuständigen Vermieter
oder
Verwalter.
Wie
melde ich Veränderungen auf anschlusspflichtigen Grundstücken
(z.B. Änderung der Gefäßzahlen, Wechsel des Eigentümers,
Änderung der Bankverbindung, Grundstückszusammenschluss u.ä.)
Verwenden
Sie die gültigen Formulare
und beachten Sie die entsprechenden Hinweise beim Ausfüllen!
Sie
können
die Formulare aber auch bei Ihrer zuständigen Gemeinde und
im Bereich der Stadt Cham direkt
bei den Kreiswerken Cham ausfüllen lassen. Die Meldeformulare
werden nach dem Ausfüllen direkt an die Kreiswerke Cham
weitergeleitet. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie
die für die Bereitstellung der Behältnisse erforderlichen
Strichcodeaufkleber innerhalb von 14 Tagen zugestellt bekommen.
Wie
ändere ich die Tonnengröße und was mache ich bei Umzug?
Wenn Sie Abfallgefäße ummelden oder abmelden wollen, beachten
Sie bitte folgendes:
1) Die Änderung
ist immer nur zum nächsten Ersten des Monats möglich
2) Sie entwerten Ihre Abfallgefäße durch Abkratzen der
aufgeklebten
Strichcodeaufkleber.
3) Bei Umzug verbleiben Papiertonne und Biotonne auf dem Grundstück.
Die Gefäße müssen aber trotzdem
entwertet werden (s.o.)
Woher
bekomme ich meine Tonnen?
Bei Anmeldung eines Restmüllgefäßes wird grundsätzlich eine
Papiertonne (blau) und wenn gewünscht auch eine Biotonne (braun)
zugeteilt. Das Restmüllgefäß (graue Tonne) muss
vom
Grundstückseigentümer selbst beschafft werden (z.B. über
Abfuhrunternehmer, Baumärkte oder sonstigen Handel). Papiertonne
und Biotonne sind kostenlos und werden über die zuständige
Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Bauhof oder Wertstoffhof
ausgegeben. Bei Mietshäusern sind mitunter Sonderregelungen zu
beachten (Vermieter/Verwalter fragen)
Wichtig:
Wenn Sie ein Formular zu Hause ausfüllen, beachten Sie unbedingt
die o. g. Hinweise.
Wie
sieht es bei Einöden und schlechter Zufahrt aus?
Besteht für das Müllfahrzeug auf Ihrem Anwesen keine Möglichkeit
zu wenden, oder ist die Zufahrt generell nicht geeignet, so wird
von den Kreiswerken ein Standplatz für die Abfallgefäße
festgelegt. Beträgt die Entfernung zum Standplatz mehr als 100 m,
so werden auf Antrag Pflichtmüllsäcke zugeteilt. Diese Haushalte
verwenden dann statt der Abfallgefäße die entsprechenden Säcke
für Restmüll und Papier. Die Säcke werden an dem festgelegten
Standplatz zur Entsorgung bereitgestellt.
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