An-/Abmeldung   
 

Wer ist verpflichtet, für die anschlusspflichtigen Grundstücke die erforderlichen An-/Ab- und Ummeldungen von Restmüll- und Wertstoffbehältnisse zu erledigen und sonstige für die abfall- und gebührenrechtliche Abwicklung erforderlichen Angaben gegenüber den Kreiswerken zu machen?

Der/Die Grundstückseigentümer! - Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Er ist dafür verantwortlich, dass die gemäß der Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebenen Behältnisse vorgehalten werden und für die Benutzer zugänglich sind. Dies bedeutet, dass für die Anmeldung ausschließlich der Grundstückseigentümer verantwortlich ist. Über eine entsprechende schriftliche Ermächtigung kann aber auch eine andere Person (z.B. ein Verwalter oder ein Mieter) die Anmeldung vornehmen. Gebührenschuldner gegenüber den Kreiswerken Cham ist in jedem Fall der Grundstückseigentümer, der auch die entsprechenden Gebührenbescheide erhält. Tipp: Bitte überprüfen Sie Ihren Bescheid über Abfall- und Wertstoffentsorgungsgebühren.

Wichtig:

a) Auch Grundstücke die nicht ständig aber in wiederkehrenden
    Zeitabständen genutzt werden, müssen angemeldet werden
    (z.B. Wochenend- und Ferienhäuser)

b) Wird auf einem Grundstück ein bisher leerstehendes Haus
    (meistens das frühere ältere Wohnhaus) wieder bewohnt,
    muss auch dieses angemeldet werden, selbst wenn für
    das Grundstück bereits ein Anschluss besteht (z.B. für das
    neu gebaute Haus). Ein Antrag auf Nachbarschaftstonne ist
    in diesem Fall aber möglich.

c) Wenn Sie eine Mietswohnung beziehen, sind ihre Gefäße im
    Normalfall vorhanden und angemeldet. Ist dies nicht der Fall,
    wenden Sie sich bitte an den zuständigen Vermieter oder
    Verwalter.

Wie melde ich Veränderungen auf anschlusspflichtigen Grundstücken (z.B. Änderung der Gefäßzahlen, Wechsel des Eigentümers, Änderung der Bankverbindung, Grundstückszusammenschluss u.ä.)

Verwenden Sie die gültigen Formulare und beachten Sie die entsprechenden Hinweise beim Ausfüllen!

Sie können die Formulare aber auch bei Ihrer zuständigen Gemeinde und im Bereich der Stadt Cham direkt bei den Kreiswerken Cham ausfüllen lassen. Die Meldeformulare werden nach dem Ausfüllen direkt an die Kreiswerke Cham weitergeleitet. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie die für die Bereitstellung der Behältnisse erforderlichen Strichcodeaufkleber innerhalb von 14 Tagen zugestellt bekommen. 

Wie ändere ich die Tonnengröße und was mache ich bei Umzug?
Wenn Sie Abfallgefäße ummelden oder abmelden wollen, beachten Sie bitte folgendes:

1) Die Änderung ist immer nur zum nächsten Ersten des Monats möglich

2) Sie entwerten Ihre Abfallgefäße durch Abkratzen der aufgeklebten
    Strichcodeaufkleber.

3) Bei Umzug verbleiben Papiertonne und Biotonne auf dem Grundstück.
    Die Gefäße müssen aber trotzdem entwertet werden (s.o.)

Woher bekomme ich meine Tonnen?
Bei Anmeldung eines Restmüllgefäßes wird grundsätzlich eine Papiertonne (blau) und wenn gewünscht auch eine Biotonne (braun) zugeteilt. Das Restmüllgefäß (graue Tonne) mu
ss vom Grundstückseigentümer selbst beschafft werden (z.B. über Abfuhrunternehmer, Baumärkte oder sonstigen Handel). Papiertonne und Biotonne sind kostenlos und werden über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Bauhof oder Wertstoffhof ausgegeben. Bei Mietshäusern sind mitunter Sonderregelungen zu beachten (Vermieter/Verwalter fragen)

Wichtig: Wenn Sie ein Formular zu Hause ausfüllen, beachten Sie unbedingt die o. g. Hinweise.

Wie sieht es bei Einöden und schlechter Zufahrt aus?
Besteht für das Müllfahrzeug auf Ihrem Anwesen keine Möglichkeit zu wenden, oder ist die Zufahrt generell nicht geeignet, so wird von den Kreiswerken ein Standplatz für die Abfallgefäße festgelegt. Beträgt die Entfernung zum Standplatz mehr als 100 m, so werden auf Antrag Pflichtmüllsäcke zugeteilt. Diese Haushalte verwenden dann statt der Abfallgefäße die entsprechenden Säcke für Restmüll und Papier. Die Säcke werden an dem festgelegten Standplatz zur Entsorgung bereitgestellt.