| Die
Biotonne |
(Die Biotonne
gibt es in mehreren Größen)
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Die Verwertung des organischen Mülls ist im Landkreis Cham Pflicht.
Bei der Anmeldung Ihres Restmüllgefäßes sollten Sie daher angeben,
ob Sie selber kompostieren wollen oder nicht. Bei Eigenkompostierung
erhalten Sie nämlich einen entsprechenden Gebührennachlass. Ansonsten
wird je nach Restmüllvolumen ein bestimmtes Biotonnenvolumen zugeteilt.
Die Benutzung von zusätzlichem Biotonnenvolumen ist gebührenpflichtig. |
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Weitere
Informationen zu Gebühren, Benutzung, An- und Abmeldung usw.
der Biotonnen finden Sie Hier!
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Informationen
zur Eigenkompostierung finden Sie Hier...
zur Grüngutverwertung
finden Sie Hier!
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