Die Biotonne

(Die Biotonne gibt es in mehreren Größen)

Die Verwertung des organischen Mülls ist im Landkreis Cham Pflicht. Bei der Anmeldung Ihres Restmüllgefäßes sollten Sie daher angeben, ob Sie selber kompostieren wollen oder nicht. Bei Eigenkompostierung erhalten Sie nämlich einen entsprechenden Gebührennachlass. Ansonsten wird je nach Restmüllvolumen ein bestimmtes Biotonnenvolumen zugeteilt. Die Benutzung von zusätzlichem Biotonnenvolumen ist gebührenpflichtig.
     
Weitere Informationen zu Gebühren, Benutzung, An- und Abmeldung usw.
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zur Grüngutverwertung
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