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Die
Papiertonne ist im Landkreis Cham Pflicht, sofern keine ordnungsgemäße
Verwertung des Altpapiers nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet,
dass Sie bei der Anmeldung Ihrer Restmülltonne zunächst automatisch
eine Papiertonne zugeteilt bekommen, für die keine zusätzliche
Gebühr anfällt. Das Grundgefäß ist ein blauer Behälter mit einem
Volumen von 240 Litern und der Deckelprägung LK CHAM. Zusätzliche
Papiertonnen sind, und die ausschließliche Benutzung von Papiertonnen
ist gebührenpflichtig.
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